frithjof01
  Privatauktionen
 

Hinweis aus gegebenem Anlass:


In den bekannten Online-Auktionshäusern findet sich neuerdings immer wieder ein Satz - ein so genannter Disclaimer - in dem der Anbieter darauf hinweist, dass es sich um eine Privarauktion handelt und er nicht gewillt sei bzw. es nicht könne, Garantie bzw. Gewährleistung entsprechend dem "neuen EU-Recht" zu leisten, da ohne diesen Hinweis ihm dieses Gesetzt 1 Jahr Garantie/Gewährleistung auch für Gebrauchtartikel auferlegen würde. Dieser Satz findet sich in unterschiedlichen, aber dem selben Zweck dienlichen Formulierungen in der Zwischenzeit auf so vielen Seiten, das der unbedarfte Interessent darauf verfallen könnte, dies wäre tatsächlich so.

Richtig ist:

Ein derartiges EU-Recht gibt es nicht! Es handelt sich hierbei um einen so genannten HOAX, also eine Ente. Wer diese/n nun in Umlauf gebracht hat, läßt sich im Nachhinein kaum klären. Wichtig ist einzig, es stimmt einfach nicht!

Deutsche Verkäufer sowie Käufer unterstehen deutschem Recht und dieses regelt das BGB (Bürgerliches Gesetz Buch). Nichts anderes hat Gültigkeit! Selbst wenn die EU solch eine Garantieerweiterung für Privatverkäufe wirklich mal zur Empfehlung planen sollte, müsste es erst ins jeweilige Landesrecht der Mitgliedsstaaten übernommen werden!

Sollten Sie also Probleme beim Kauf eines Gebrauchtgegenstandes haben, empfiehlt es sich, einen Anwalt Ihres Vertrauens einzuschalten, wenn Sie der Verkäufer mit Hinweis auf diesen Disclaimer abwimmeln möchte und zu keinen Kompromissen bereit ist. Es empfielt sich ferner, von jedem ins Auge gefassten Angebots, vor dem Bieten grundsätzlich immer eine Kopie auszudrucken und zu bewahren um eventuelle Falschinformationen, Unterlassungen oder Täuschungsversuche den Kaufgegenstand betreffend im Nachhinein dokumentieren zu können.

 
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